Warum die Gegenseite zahlt
Sachverständigenkosten zählen nach ständiger Rechtsprechung zum Schaden. Wer ihn verursacht hat, muss dich so stellen, wie du ohne den Unfall stündest, und dazu gehört die Feststellung, wie groß der Schaden überhaupt ausfällt. Ob anschließend repariert oder ausgezahlt wird, spielt dafür keine Rolle.
Technisch läuft das über eine Abtretung. Der Erstattungsanspruch geht an uns über und wir rechnen direkt mit dem Versicherer der Gegenseite ab. Bei dir landet zwischen Termin und Auszahlung nichts. Kürzt die Versicherung, tragen wir das aus.
Woraus das Honorar besteht
Bemessen wird nach dem ermittelten Schadenbetrag, nicht nach aufgewendeten Stunden. Das hat einen sachlichen Grund: Kalkulation, Bewertung und die Haftung dafür nehmen mit dem Umfang des Falls zu. Eine Staffel lässt sich von beiden Seiten leichter nachrechnen als eine Stundenaufstellung.
Hinzu kommen die Nebenkosten, jede für sich beziffert: Anfahrt, Lichtbilder, Schreibarbeit, Porto. Beides zusammen bildet das Honorar. Abgerechnet wird nach der BVSK-Honorarbefragung, Stand 2024. Diese Erhebung ziehen Gerichte im Streitfall regelmäßig als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO heran; an ihr muss sich jede Kürzung messen lassen.
Drei Fälle, in denen du selbst zahlst
Ein Kaskoschaden läuft über deine eigene Versicherung, die in der Regel ihren Gutachter entsendet. Liegt eine Mitschuld vor, wird das Honorar anteilig getragen. Und liegt der Schaden unter rund 750 Euro, kann die Gegenseite abwinken, weil dort ein Kostenvoranschlag ausreicht.
Schwierig ist in der Praxis nur der dritte Fall, denn die Schadenhöhe kennt vorher niemand. Deshalb reden wir darüber, bevor wir losfahren. Zeichnet sich ab, dass es eng wird, sagen wir es und du entscheidest. Eine gesetzliche Grenze ist das übrigens nicht, sondern ein Erfahrungswert der Rechtsprechung, der über die Jahre eher gestiegen ist. Steckt Sensorik im beschädigten Bereich, ist sie ohnehin gegenstandslos.
Was auf der Honorarrechnung steht
Eine Sachverständigenrechnung hat zwei Blöcke. Der erste ist das Grundhonorar und leitet sich aus der festgestellten Schadenhöhe ab. Der zweite sind die Nebenkosten, einzeln benannt statt pauschal: die Anfahrt, die Lichtbilder, die Schreibkosten für die Ausfertigungen, das Porto an Werkstatt, Kanzlei und Versicherung.
Diese Trennung ist kein Selbstzweck. Der Rotstift trifft fast immer die Nebenkosten; das Grundhonorar ist über die Staffel nachprüfbar. Sind die Positionen einzeln benannt, lässt sich jeder Abzug gezielt beantworten. Erscheint nur eine Endsumme, beginnt ein Aushandeln, bei dem die größere Rechtsabteilung obsiegt.
Was du selbst nachrechnen kannst
Welcher Rahmen bei deiner Schadenhöhe üblich ist, kannst du ohne uns nachsehen. Dafür gibt es einen Rechner des BVSK, in den du deinen Betrag einträgst. Er arbeitet mit den Zahlen des Verbands, nicht mit unseren, und taugt damit gut für den ersten Überblick.
Hast du bereits eine Abrechnung vorliegen, prüfst du sie auf demselben Weg am schnellsten. Liegt sie deutlich darüber, lohnt eine Nachfrage. Liegt sie deutlich darunter, fehlen meistens Positionen. Ein ungewöhnlich niedriges Honorar heißt in der Regel, dass Minderwert oder Nutzungsausfall nie ermittelt wurden. Gespart ist damit nichts, denn beide hättest du bekommen.
0 €
fällt für dich an, wenn ein anderer haftet — unabhängig von der Schadenhöhe
rund 750 €
Bagatellgrenze, darunter darf die Übernahme abgelehnt werden
BVSK 2024
Abrechnungsgrundlage, von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Über die Abtretung geht die Rechnung unmittelbar an den gegnerischen Versicherer. Ein Formular beim Termin genügt, danach berührt dich die Zahlung nicht mehr.
Und wenn gekürzt wird?
Das klären wir mit der Versicherung. Unsere Abrechnung folgt der BVSK-Honorarbefragung, die Gerichte als Schätzgrundlage anerkennen — eine Kürzung hält dagegen selten stand. Auf dich kommt dabei nichts zu.
Wird die Anfahrt in einen Ortsteil extra berechnet?
Nein. Ob das Fahrzeug in der Altstadt steht, in Mehringen oder draußen in Schackstedt, ändert am Honorar nichts. Die Fahrt ist Teil der Nebenkosten, unabhängig von der Strecke.